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Hausordnung für die Landesfinanzschule Bayern (LFS)

Zur Gewährleistung eines geordneten Lehrgangs- und Seminarbetriebes gilt folgende Hausordnung. Im Übrigen werden die gegenseitige Rücksichtnahme sowie die Achtung fremden Eigentums als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt.

Hausrecht

Die Schulleitung übt das Hausrecht auf der gesamten Liegenschaft der LFS Bayern aus.

Das Hausrecht kann von der Schulleitung auf andere Personen übertragen werden.

Den Weisungen des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.

Anmeldung

Als Gast haben Sie sich bei Ihrer Anreise bereits an der Anmeldung eingefunden.
Bitte beachten Sie, dass Personen, die Sie mit Zustimmung der Verwaltung während Ihres Aufenthaltes an der LFS Bayern in den Gästehäusern und Unterkünften besuchen, an der Anmeldung anzumelden sind. Grundsätzlich ist ein Übernachten von Besuchern nicht möglich. Die Anmeldung ist durchgehend besetzt.

Kraftfahrzeuge auf dem Schulgelände

Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Fußgänger haben auf der gesamten Liegenschaft der LFS Bayern Vorrang. Fahren mit Kraftfahrzeugen ist nur im Schritttempo (max. 10 km/h) erlaubt. Außerhalb der markierten/ausgewiesenen Flächen ist das Parken nicht gestattet. Parken auf der gesamten Liegenschaft der LFS Bayern erfolgt auf eigene Gefahr. Die LFS Bayern übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge.

Unfälle auf der gesamten Liegenschaft der LFS Bayern sind der Verwaltung unverzüglich anzuzeigen.

Verhalten an der LFS Bayern

Das Zusammenleben in den schulischen Einrichtungen erfordert ein erhöhtes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme. Feiern sind in den Gästehäusern und Unterkünften untersagt, Kommunikation und Geräusche auf Zimmerlautstärke zu begrenzen. Im Interesse aller Gäste gilt ab spätestens 23:30 Uhr Nachtruhe. Alle Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Zimmerwechsel oder ein Entfernen bzw. Verändern der Einrichtung bedarf der Zustimmung der Verwaltung. Für das Anbringen von z.B. persönlichen Bildern usw. dürfen ausschließlich die in den Zimmern vorhandenen Glasplatten bzw. Korkpinnwände benutzt werden. Beschädigungen am Inventar sind unverzüglich der Verwaltung zu melden. Bitte halten Sie Ihre Unterkunft, die Sanitärbereiche sowie die Unterrichtsräume in einem ordentlichen und sauberen Zustand und lagern insbesondere keine Gegenstände auf den Böden. Nur so kann eine ordnungsgemäße Reinigung durchgeführt werden. Bei Abwesenheit schließen Sie bitte die Fenster. Tierhaltung (Ausnahme Blindenhund nach Anmeldung) ist nicht gestattet.

Bitte beachten Sie ergänzend die Hinweise, die Sie im Rahmen der Anreise erhalten haben sowie die Gästeinformationen, die über den QR-Code auf der Einsteckhülle Ihrer Zimmerkarte abrufbar sind.

Rauchverbot & Spirituosenverbot

Auf der gesamten Liegenschaft der LFS Bayern gilt ein generelles Rauchverbot. Im Außenbereich ist das Rauchen nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen mit bauseitig fest installierten und gekennzeichneten Aschenbechern (vgl. Anlage/Übersicht „Raucherbereiche an der Landesfinanzschule Bayern“) erlaubt. Der Raucherbereich beschränkt sich dabei auf einen Radius von zwei Metern um die fest installierten Aschenbecher. Die Regelungen gelten für E-Zigaretten/Dampfer entsprechend. Zigaretten sind in den Aschenbechern zu entsorgen. Die Nutzung von Schischas ist auf dem gesamten Gelände der LFS untersagt.

Das Mitführen und der Konsum von Spirituosen (Alkoholgehalt von mindestens 15 %) sowie von Cannabis sind auf der gesamten Liegenschaft der LFS Bayern sowie in angemieteten Räumlichkeiten nicht gestattet.

Lehrsäle

Die Mitnahme von Speisen ist nicht gestattet. Getränke dürfen nur in verschlossenen Behältnissen mitgenommen werden.

Beim Verlassen sind Lichter auszuschalten, Fenster zu schließen, PCs (ggf. inkl. Dozenten-PC) herunterzufahren sowie Beamer auszuschalten.

Brandschutz / Verhalten in Notfällen

Aus Gründen des Brandschutzes und zur Sicherheit aller Gäste ist das Mitbringen und die Benutzung von privaten elektrischen Haushalts- und Heizgeräten nicht gestattet. Die gemeinschaftlich bereitgestellten Küchengeräte, insbesondere Herd und Backofen, dürfen ausschließlich unter Aufsicht benutzt werden. Nach Beendigung der Nutzung sind die Geräte vollständig auszuschalten und in einem sauberen sowie ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Offenes Feuer, das Anzünden von Kerzen, Räucherstäbchen oder Lampen mit flüssigem Brennstoff etc. ist inner- und außerhalb der Räume untersagt. Grillen ist ausschließlich am fest installierten Grill vor dem Partyraum und nur nach vorheriger Anmeldung gestattet. Private Fernseher, Radios, PCs/Laptops, Tablets, Handys, Haarföhne sowie elektrische Rasierapparate sind in den Appartements der Gästehäuser erlaubt. Akkus von E-Scootern oder -Bikes dürfen nur unter Aufsicht in den Zimmern/Appartements geladen werden. Aufzüge in den Gebäuden dürfen im Brandfall nicht benutzt werden. Fluchtwege sind freizuhalten. Im Übrigen beachten Sie bitte die Brandschutzordnung der LFS Bayern. Diese hängt insbesondere zusammen mit wichtigen Telefonnummern in den Unterkünften der Gästehäuser und in den Lehrsälen aus. Bitte machen Sie sich nach Ihrer Anreise mit den ausgewiesenen Fluchtwegen vertraut!

WLAN

In den Gästehäusern der LFS Bayern sowie in den Lehrsälen steht Ihnen ein kostenloses WLAN-Angebot zur Verfügung. Es gelten die Nutzungsrichtlinien für die dienstliche Internetnutzung an den Ämtern entsprechend. Unzulässig ist eine Nutzung des Internetzugangs, die den Interessen der LFS Bayern oder deren Ansehen in der Öffentlichkeit schadet oder die Sicherheit/Funktionsfähigkeit des Behördennetzes beeinträchtigen kann.

Insbesondere hat Folgendes zu unterbleiben:

  • der Abruf kostenpflichtiger Internetseiten
  • das Abrufen, Verbreiten oder Speichern von Inhalten, die gegen datenschutz-, persönlichkeits-, lizenz-, urheber- oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen
  • das Abrufen, Verbreiten oder Speichern von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen
  • Aktivitäten, die sich gegen die Sicherheit von IT-Systemen richten (Angriffe auf externe Webserver)

Trinkwasserspender

In den Gästehäusern sowie in den Lehrsaalgebäuden stehen Ihnen Trinkwasserspender zum kostenfreien Wasserzapfen zur Verfügung. Aus hygienischen Gründen sind zum Wasserzapfen ausschließlich passende Trinkflaschen der Modelle Kavodrink Ergonom (aus weichmacherfreiem Tritan) sowie Senga Glass (aus haltbarem Kalknatronglas) zu verwenden, jeweils in der Größe 500 ml. Beide Modelle können über den Förderverein in der Cafeteria erworben werden.

Verpflegungsausweis

An der Verpflegung können Sie nur mit entsprechendem Berechtigungsausweis oder gültiger Essensmarke teilnehmen, die zum Nachweis der Essensberechtigung in der Mensa vorzuzeigen ist. Essensmarken sind bei der Speisenausgabe abzugeben. Eine Überlassung/Übertragung von Berechtigungsausweisen ist nicht gestattet.

Speisen dürfen aus der Mensa grundsätzlich nicht mitgenommen werden; eine Weitergabe an Unberechtigte ist nicht erlaubt.

Haftung / Wertgegenstände / Fundsachen

Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Insbesondere, wenn durch unvorsichtiges Verhalten grob fahrlässig gehandelt wird und dadurch ein Diebstahl erheblich erleichtert wurde, kann aufgrund des Mitverschuldens (§ 254 BGB) die Haftung erheblich verkürzt werden bzw. entfallen. Die Verwahrung von Wertgegenständen, auch in den dafür vorgesehenen Zimmersafes, erfolgt auf eigene Gefahr.

Schließen Sie Ihre Unterkunft zur Sicherheit beim Verlassen ab. Bei festgestellten Diebstählen ist die Verwaltung unverzüglich zu informieren.

Fundsachen sind an der Anmeldung abzugeben.

Außenanlagen

Die Außenanlagen sowie die Wege sind stets sauber zu halten.

Das Begehen und Befahren der Beete, Anpflanzungen und Grünflächen sind nicht gestattet. Absperrungen sind zu beachten!

Einhalten der Hausordnung

Die Einhaltung der Hausordnung ist zur Gewährleistung eines geordneten Zusammenlebens unerlässlich. Das Personal der LFS Bayern – insbesondere das Anmeldungsteam sowie der externe Sicherheitsdienst – ist bei Verstößen gegen die Hausordnung oder zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes berechtigt, erforderliche Maßnahmen einzuleiten oder sich Zutritt zu den Unterkünften zu verschaffen. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder bei wiederholter Nichtbeachtung der Hausordnung kann die Schulleitung Hausverbot erteilen.

Geltungsbereich

Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für den Aufenthalt an der LFS Bayern. Sie gelten sinngemäß für Lehrgangs- und Seminargäste mit auswärtiger Unterbringung, wobei zusätzlich die dort gültigen Regelungen zu beachten sind.

Die Leiterin der Landesfinanzschule Bayern

gez. Andrea Knoll

 

Stand: August 2026