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Zugänge und Zufahrt zum Bestandsgelände der LFS Bayern

|   lfsTicker

Seit 06.09.2021 ist das neue Haupttor vollständig in Betrieb. Der Zugang bzw. die Zufahrt zum Bestandsgelände der Landesfinanzschule Bayern ist ab sofort wie folgt möglich:
Fußgänger nutzen bitte ausschließlich das linke Tor. Dieses ist in dem Zeitfenster von 05:45 Uhr bis einschließlich 22:00 Uhr dauerhaft geöffnet.

Außerhalb dieser Zeiten ist bitte wie folgt zu verfahren:
Um Zugang zu erlangen, ist der Schlüssel bzw. die Schlüsselkarte gegen das rechte der zwei schwarzen Kartenlesegeräte zu halten. Daraufhin ertönt ein leises Summen des Türöffners und das Tor kann durch Ausübung eines leichten Drucks geöffnet werden.

Aus Richtung des Zentralgebäudes kommend, bestehen für Fußgänger zwei Möglichkeiten durch das Fußgängertor zu gelangen:
Das Tor kann entweder wie gewöhnlich über die Türklinke geöffnet werden oder, insbesondere für einen barrierefreien Ausgang, ist der Schlüssel bzw. die Schlüsselkarte an das Lesegerät zu halten und anschließend das Tor leicht anzuziehen.

Für Fahrzeuge ist die Zufahrt zu den Parkplätzen unterhalb des Gästehauses 2 über das neue Haupttor uneingeschränkt möglich.

Grundsätzlich ist dieses durchgehend geschlossen.

Um dieses zu öffnen, ist der Schlüssel bzw. die Schlüsselkarte gegen den linken der zwei schwarzen Kartenlesegeräte neben dem Fußgängertor zu halten. Daraufhin öffnet sich das Haupttor und bleibt, nachdem es vollständig geöffnet ist, 20 Sekunden lang offen. Nach Zeitablauf schließt sich dieses wieder automatisch.

Um, vom Bestandsgelände kommend, durch das Haupttor hinausfahren zu können, ist bis zur Höhe des Bodenablaufes vorzufahren. Daraufhin öffnet sich das Tor automatisch. Sobald dieses gänzlich offen ist, verbleiben 20 Sekunden bis sich dieses wieder automatisch verschließt.

Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Gelände der Landesfinanzschule Bayern Schrittgeschwindigkeit gilt.

Haupttor mit den beiden Kartenlesegeräten für das Haupt- und Fußgängertor
Haupttor mit den beiden Kartenlesegeräten für das Haupt- und Fußgängertor