Ladestationen für Elektrofahrzeuge am Stammsitz der LFS Bayern in Ansbach
Die Landesfinanzschule Bayern verfügt am Stammsitz in Ansbach über eigene Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge.
Hiervon befinden sich 13 in der Tiefgarage des Gästehauses 4. Zudem steht eine weitere barrierefreie Ladestation im Bereich des Gästehauses 3 zur Verfügung.
Die Nutzung der Ladevorrichtungen ist sowohl für dienstliche als auch für private Zwecke gestattet.
Nutzungsberechtigt sind alle Gäste während des Zeitraums ihres Lehrgangs bzw. ihrer Fortbildung an der Landesfinanzschule Bayern. Darüber hinaus dürfen die Elektro-Zapfsäulen von den Beschäftigten der LFS Bayern sowie von den nebenamtlichen Lehrkräften genutzt werden.
Die Stromabgabe erfolgt bis einschließlich 2030 für den berechtigten Personenkreis kostenfrei.
Alle Ladevorrichtungen in der Tiefgarage des Gästehauses 4 verfügen über ein festangeschlossenes Ladekabel mit Ladekupplung Typ 2 (sog. Ladestecker Typ 2). Die Ladesteckdosen sind gänzlich mit einem Shutter ausgestattet. Die Ladeleistung beläuft sich jeweils auf 3,7 kW.
Damit möglichst vielen Personen die Nutzung der Ladesäulen ermöglicht werden kann, dürfen die 13 Parkplätze mit Ladestation ausschließlich für die Zeitdauer des Ladevorganges beparkt und nicht von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zugeparkt werden.
Die barrierefreie Ladevorrichtung zwischen Gästehaus 3 und Rolf-Grabower-Haus ist ebenfalls mit einem festangeschlossenen Ladekabel mit Ladekupplung Typ 2 (sog. Ladestecker Typ 2) ausgestattet. Die Ladeleistung beläuft sich auf 11 kW.
Auch hier sollte das Beparken auf die Zeitdauer des Ladevorganges beschränkt werden.
Die Buchung sowie Schlüsselausgabe für die jeweilige Ladevorrichtung erfolgt an der Anmeldung.
Nach einem erfolgreichen Aufladen bzw. Ablauf des Buchungszeitraumes sind die Elektrofahrzeuge zeitnah auf die umliegenden Parkplätze ohne Ladevorrichtung umzuparken sowie die Schlüssel an der Anmeldung zurück zu geben.
Auf dienstliche Belange ist bei der Nutzung Rücksicht zu nehmen.